Ergebnis:
Am Ende der Startberatung muss ein Beratungsbericht mit einer schriftlichen Projektdarstellung vorliegen (Grobkonzeption).
Finanzierung:
Alle externen Beratungsleistungen unter Punkt 1 (Startpaket) können zu 100% von ecoplus übernommen werden. Für die Kooperationspartner ist die Teilnahme an allen Beratungsterminen der Gruppe verpflichtend, ebenso die Durchführung der mit dem Berater vereinbarten Aktivitäten und Recherchen. Das Beratungshonorar bei Einsatz von externen Beratern beträgt für die Startberatung max. € 4.000,- zzgl. Amtliches Kilometergeld und Mwst. Die Rechnungslegung erfolgt an ecoplus, es gelten die ecoplus - Auftragsrichtlinien.
2. Unterstützung bei der Konzepterstellung
Ziel ist die Klärung aller projektrelevanten Fragen vor der Projektumsetzung und die Erstellung eines detaillierten Projektkonzeptes, das der Kooperationsgruppe Umsetzungssicherheit geben soll und auch die Grundlage für eine anschließende Umsetzungsförderung sein kann (Förderantrag). Zur Unterstützung stehen sowohl das Clustermanagement als auch Berater aus dem Beraterpool zur Verfügung.
Ablauf und Inhalt:
Von der Kooperationsgruppe ist zu Beginn ein Anmeldeformular auszufüllen und an ecoplus zu senden. Falls ein Unternehmensberater/Fachexperte eingesetzt wird, erfolgt die Beauftragung in enger Abstimmung mit dem KC auf Grundlage des Angebotes gemeinsam durch die Kooperationsgruppe und ecoplus. Die Kooperationsgruppe führt alle notwendigen Klärungen und Recherchen mit Unterstützung eines Externen durch, um die Voraussetzungen für einen optimalen Projekterfolg zu gewährleisten. Die Hauptarbeit wird durch die Gruppe in Workshops mit dem Berater erbracht. Im Normalfall dokumentiert der Berater/das Clustermanagement die Ergebnisse im Projektkonzept.
Ergebnis:
Das Projektkonzept bildet die inhaltliche Grundlage für den Förderantrag für die Umsetzungsphase.
Finanzierung:
Beratungsleistungen, die von externen Beratern erfolgen, können bis zu 70% von ecoplus übernommen werden. Die Rechnungslegung erfolgt anteilig an die Klienten und ecoplus, es gelten die ecoplus - Auftragsrichtlinien.
3. Förderung der Projektumsetzung
Ziel:
Sowohl zeitlich beschränkte als auch auf Dauer angelegte innovative Kooperationsprojekte können in der Umsetzungsphase unterstützt werden. Dadurch sollen regionale Wertschöpfungseffekte erzielt und die niederösterreichische Wirtschaft gefestigt werden.
Als förderbare Kosten werden, soweit sie die Umsetzung der Kooperation betreffen, anerkannt:
1. Personalkosten (inklusive 10% Gemeinkostenzuschlag)
2. Externe Dienstleistungen und Beratungsleistungen
3. Fahrtkosten (in Höhe der amtlich festgelegten KFZ-Sätze bzw. öffentl. Verkehrsmittel)
4. Sonstige Kosten, insbesondere für Projektdokumentation und Ergebnisverbreitung, z.B. Leitfadenerstellung oder Informationsveranstaltungen
Kosten, die bereits durch eine andere Beihilfe gefördert wurden, sind jedoch von der Förderung durch diese Aktion ausgeschlossen.
Die Förderintensität hängt grundsätzlich vom nachhaltig positiven Einfluss auf die Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit bzw. die Wertschöpfung der niederösterreichischen Wirtschaft, der regionalen Wirkung auf den Arbeitsmarkt, dem Beitrag zur Stärkung des KC sowie der Berücksichtigung von kleinen und mittleren Unternehmen ab.
Die Förderhöhe beträgt maximal 40 % der auf den einzelnen Projektpartner entfallenden förderbaren Kosten. Die maximale Förderhöhe beträgt € 35.000,- pro Projektpartner. Die Förderung wird wie alle hier genannten Förderungen als De-minimis-Förderung gewährt. Im Clusterprojekt können nur jene Unternehmen gefördert werden, die den „De-minimis-Richtlinien“ entsprechen.
Förderantrag
Die relevanten Antragsunterlagen sind beim KC erhältlich, aber auch vom Internet herunterladbar (…). Die Gruppe schließt einen Kooperationsvertrag ab, wobei einer der Projektpartner die Aufgaben des Projektkoordinators wie Antragstellung, Berichtswesen und Ergebnisverbreitung übernimmt. Leistungen, die vor der Projekteinreichung erbracht werden können nicht berücksichtigt werden. Der Projektantrag ist von allen Projektpartnern zu unterschreiben und vom Projektkoordinator zusammen mit der Kooperationsvereinbarung bei der ecoplus, Lugeck 1, 1011 Wien, vor Beginn des Projektes einzureichen.
Förderempfehlung
Von einem Vertreter der Kooperationsgruppe und / oder dem KC Projektleiter wird das Vorhaben der ecoplus präsentiert. Der KC gibt eine schriftliche Projektempfehlung an ecoplus, diese bewertet den Antrag auf Grundlage von Bewertungskriterien und trifft eine Förderentscheidung. Die aktuellen Bewertungskriterien sind beim KC erhältlich.
Förderentscheidung
Nach positivem Förderentscheid durch ecoplus erhält das förderungswerbende Unternehmen von ecoplus eine Mitteilung über die Höhe der Förderung und die Abwicklungs- und Auszahlungsmodalitäten. Der KC übernimmt die Vorprüfung von Berichten und Abrechnungen.
Welche Unterstützung bekommt man vom KC noch?
Zur Unterstützung aller Kunststof -Kooperationsprojekte in einem umfassenden Sinn steht das KC-Team zur Verfügung. Diese Unterstützung umfasst die Betreuung beginnend bei der Projektidee über die Konzeptentwicklung, Förderung und Umsetzung. Nehmen Sie dazu Kontakt mit dem KC auf!
Auskunft und Beratung:
Ing. Harald Bleier
Kunststoff Cluster
Büro Wiener Neustadt
Viktor Kaplan Strasse 2
A-2700 Wiener Neustadt
Tel.: 02622/82324
Fax: 02622/82324-44
eMail: h.bleier@ecoplus.at
Fördereinreichstelle:
Mag. Walter Freudenthaler,
Dr. Alexander Luger ecoplus Ges.m.b.H.
Lugeck 1 A-1011 Wien
Tel: 01/513 78 50
Fax.: 01/513 78 50-44
http://www.ecoplus.at/
eMail: a.luger@ecoplus.at
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