Im Folgenden finden Sie eine Beschreibung des Antragsprozederes sowie die wichtigsten Voraussetzungen, die bei Kooperationsprojekten im Rahmen der oberösterreichischen Netzwerk-Initiativen zu beachten sind. Viele weitere hilfreiche Details finden Sie in den Downloads.
| Projektskizze |
Anhand der Projektskizze (Download Formular >>) wird über die grundsätzliche Förderwürdigkeit und eventuelle alternative Fördermöglichkeiten des Projektes entschieden. Formale Voraussetzungen zur Förderung:
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Mitglied in einer oö-Clusterinitiative bzw. einem Netzwerk
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Mindestens 3 Unternehmen oder F&E- bzw. Qualifizierungseinrichtungen kooperieren (Firmensitz muss nicht zwingend in Oberösterreich sein)
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Gefördert werden nur Unternehmen mit Firmensitz in Oberösterreich
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Mindestens eines der Unternehmen muss ein kleines oder mittleres Unternehmen sein (KMU-Definition: lt. europäischer Kommission)
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Maximale Projektlaufzeit von 2 Jahren |
| Antrag |
Der Förderantrag ist bei der jeweiligen Clusterinitiative einzureichen. Inhalte des Antrags:
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Angaben zu den Antragstellern, Projektbeschreibung, Förderungserklärung, rechtsverbindliche Unterschriften (siehe Formular „Förderantrag“)
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Projektzeitplan, Kostenaufstellung je Projektpartner, Kooperationsvereinbarung, Dokumentation der Rechtsform der Partner (Details dazu siehe nächste Seite) |
| Endbericht |
Innerhalb von 3 Monaten nach Projektende ist der Endbericht bei der jeweiligen Clusterinitiative einzureichen. Inhalte des Endberichts:
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Beschreibung des Projektverlaufes und der Projektergebnisse (siehe Formular „Endbericht“)
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Stundenaufzeichnungen sind im entsprechenden Formular („Endbericht: IST-Stunden / Kostenaufstellung“) während der gesamten Projektlaufzeit zu führen und dem Endbericht beizulegen
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Rechnungen mit Zahlungsnachweis der externen Kosten sind in Kopie beizulegen Wichtige Hinweise:
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Spätestens 1 Monat vor Projektende kann um eine einmalige Projektverlängerung um max. 6 Monate angesucht werden
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Das Rechnungsdatum muss in der Projektlaufzeit liegen
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Zahlungen müssen nachweisbar bis zur Berichtslegung (Endbericht) erfolgen
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Bei Überschreitung der beantragten Kosten werden nur die im Antrag angeführten bzw. vom Land OÖ bewilligten Kosten gefördert.
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Verschiebungen von Personalkosten zwischen den einzelnen Arbeitspaketen sind in einem Ausmaß von bis zu 25 % erlaubt. Darüber hinaus gehende Verschiebungen sind entsprechend zu argumentieren und mit der zuständigen Clusteriniti-ative möglichst frühzeitig abzuklären
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Eine Verschiebung von Kosten zwischen Kostenarten (Personalkosten, externe Dienstleistungen und sonstige Kosten) ist im Ausmaß von maximal 10 % möglich und bedarf einer rechtzeitigen Information im Vorhinein an die jeweilige Clusterinitiative. |
| Auszahlung |
Der Förderbetrag wird nach Genehmigung des Endberichtes durch das Land Oberösterreich an die einzelnen Projektpartner überwiesen. |
| Förderintensität |
30% der förderbaren Kosten Max. € 25.000,-- pro Projektpartner |
Anlagen zum Projektantrag
| Projektzeitplan |
Grafische Darstellung, welcher Arbeitsschritt von wem zu welchem Zeitpunkt durchgeführt wird. |
| Kostenaufstellung |
Je Projektpartner ist eine detaillierte Kostenaufstellung gegliedert nach Arbeitspaketen beizulegen .
Als förderbare Kosten gelten: Kosten für die Anbahnung und Durchführung des Projektes und solche, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Kosten können frühestens ab dem Einreichdatum des Antrags bei der jeweiligen Clusterinitiative geltend gemacht werden.
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Personalkosten (Anzahl der Stunden x Stundensatz*)
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Externe Dienstleistungs- und Beratungskosten
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Höchstsatz € 1.046,--/Tag
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Bei Vorsteuerabzugsberechtigten: Beträge ohne Umsatzsteuer anführen
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Bei Zukaufsleistungen im Wert von über € 7.000,-- ist der Lieferant anzugeben (sofern bereits bekannt)
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Sonstige Kosten (Maßnahmen die zur Ergebnisverbreitung dienen)
Stundensätze*: Der Stundensatz muss für jede am Projekt beteiligte Person mittels dem Formular „Stundensatzkalkulation“ berechnet werden. Der berechnete Wert ist bei Antragstellung in der „Kostenaufstellung“ und bei Endberichtslegung in die „IST-Stunden / Kostenaufstellung“ einzutragen. Als Obergrenze gilt ein Stundensatz von € 87,-- (inkl. 10% Gemeinkosten) Der maximal anerkennbare Stundensatz für Einzelunternehmer und geschäftsführende Gesellschafter (> 25% Beteiligung) richtet sich nach folgender Einstufung:
| GRUPPE |
h-SATZ |
Gruppe 1: Start-ups Unternehmen bis 3 Jahre ab erstmaliger Selbständigmachung bzw. Übernahme |
Max. € 87,00 |
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Gruppe 2: Kleinunternehmen Unternehmen außerhalb der Gruppe 1 bis zu einer Anzahl von 49 Mitarbeitern (bzw. Kleinunternehmen lt. EU-Kriterien) |
Max. € 50,00 |
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Gruppe 3: Andere Unternehmen außerhalb der Gruppen 1 und 2 |
Max. € 25,00 |
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Kooperations- vereinbarung |
Die Kooperationsvereinbarung ist von allen Kooperationspartnern unterschrieben beizulegen. Eine Abänderung bzw. Anpassung der Vereinbarung ist möglich. |
Dokumentation der Rechtsform |
Die Rechtsform jedes Projektpartners ist in Form eines Firmenbuchauszuges, Gewerbescheins, Auszug aus dem Vereinsregister zu dokumentieren. |