
Barrierefreie Webseiten ermöglichen es (beinahe) allen BenutzerInnen, Webinhalte in der für sie/ihn üblichen Weise ohne fremde Hilfe zu lesen und zu benutzen. Besonders wichtig ist dies für Menschen mit Behinderungen, für die das Internet ein wichtiges Informations- und Kommunikationsmedium und darüber hinaus ein Mittel zur Integration in die digitale Gesellschaft darstellt. Barrierefrei gestaltete Webseiten erleichtern aber nicht nur Menschen mit Behinderungen den Zugang. Gut strukturierte, übersichtliche, gut navigierbare und technologieunabhängige Seiten sind für alle Menschen von Vorteil und machen den Internetauftritt attraktiver.
Laut Statistik Austria haben 2006 bereits 52,3% aller Haushalte in Österreich Zugang zum Internet. Auch immer mehr Informationen, Produkte und Dienstleistungen werden über das Web angeboten (E-government, E-finance, Online Shops, Ausbildungen via eLearning, etc.).
Im Rahmen dieses Bedeutungs- und Aufmerksamkeitsgewinns wird barrierefreies Internet auch für Unternehmen immer mehr zum Wettbewerbsfaktor. Je zugänglicher sich einzelne Betriebe im Internet präsentieren, desto mehr Menschen können sie über Produkte, Leistungen und Services informieren und eventuell für sich gewinnen.
Auch die Legislative hat die Bedeutung und Wichtigkeit des Internets als Informations- und Kommunikationsmedium erkannt und setzt im Art. 7 der österreichischen Bundesverfassung, im E-Government-Gesetz oder im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz Akzente auf die Themen Behinderung und barrierefreier Zugang.
Aufgrund der gesetzlichen Lage hat in Österreich jede und jeder das Recht auf barrierefreien Zugang zu Informationen. Aufgrund des E-Government Gesetz müssen Webauftritte der öffentlichen Hand bis 01. Jänner 2008 barrierefrei zugänglich sein. Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz geht weiter und gibt an, dass "Unternehmen, die Güter verkaufen ´die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen´ und Förderungsnehmer von Bundesförderungen sind" (sh. Bizeps) ihr im Internet verfügbares Angebot barrierefrei präsentieren müssen.
Wer ist momentan zu einem barrierefreien Angebot im Internet verpflichtet (sh. Bizeps)?
Barrierefreies Internet kommt allen BenutzerInnen zugute. Die Internetauftritte werden für einen breitest möglichen Personkreis einfacher benutzbar und zugänglich. Durch diese Gesetzeslage ist dieses Recht unter den oben angeführten Voraussetzungen auch einklagbar.
Was barrierefreies Webdesign bedeutet und wie es umgesetzt werden kann, erfahren Sie im nächsten Netzwerk Design & Medien Newsletter.
Beitrag von MMag.a Kerstin Matausch, Universität Linz, Institut Integriert Studieren, Linz, 10. Mai 2007
Quellen:
Bizeps, Papst, E., "Muss nun jedes Internetangebot barrierefrei sein?",
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=7246, 22.Oktober 2006
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich,
Jahrgang 2005, ausgegeben am 10.August 2005, Teil 1,
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/download/BGStG.pdf
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), WZonline, Stand: 24. April 2007
http://www.wienerzeitung.at/linkmap/recht/verfassung1.htm
E-Government-Gesetz, Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Jahrgang 2004,
ausgegeben am 27. Februar 2004, Teil 1,
http://ris1.bka.gv.at/authentic/findbgbl.aspx?name=entwurf&format=pdf&docid=COO_2026_100_2_30412
IKT-EINSATZ - Ergebnisse der Europäischen Erhebungen über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen und in Haushalten 2006, Publikation der Statistik Austria, Wien 2006
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