
Zur Erreichung der Zielsetzungen des Kreativbereichs DESIGN unterstützt die iP Förderung im 3. Call innovative, kreative Vorhaben die entweder
von Produkten / Verfahren / Dienstleistungen zum Inhalt haben.
Die wirtschaftliche Relevanz bzw. Umsetzung muss nachvollziehbar dargestellt werden. Die Designleistung (Relevanz für den Kreativbereich Design) muss im Rahmen des Gesamtprojekts klar erkennbar (beurteilbar) sein und einen wesentlichen Wertschöpfungsfaktor darstellen. Die Designleistung muss im Zentrum des Projekts stehen.
Im Hinblick auf die Relevanz für den Kreativbereich Design (Designleistung) sollten die Projekte folgende Charakteristika aufweisen (und/oder):
Projekte mit rein künstlerischer Ausrichtung oder solche, die ausschließlich graphische Gestaltungen, Kunsthandwerk oder das Re-Designs von bestehenden Produkten zum Inhalt haben entsprechen nicht der inhaltlichen Ausrichtung des 3. Call der iP Förderung.
FAQ
Wer kann einreichen?
Die iP Förderung zielt auf die kleinen und mittleren Unternehmen ab, da die Branchenstruktur in Österreich vorwiegend von diesen Firmen bestimmt wird.
Im Detail: Physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften und eingetragene Erwerbsgesellschaften, die ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Österreich betreiben oder zu betreiben beabsichtigen, einschließlich Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
KMU: Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und maximal EUR 50 Mio. Umsatz oder maximal EUR 43 Mio. Bilanzsumme.
Wie hoch ist die maximale Fördersumme?
Die Förderung erfolgt durch Prämien (verlorene Zuschüsse) von bis zu 70 % der förderbaren Projektkosten. Im Durchschnitt erfolgt eine Förderung von ca. 50 % der Projektkosten. Die iP Förderung unterliegt u.a. wettbewerbsrechtlich den de-minimis Bestimmungen. Das heißt, dass ein Unternehmen innerhalb der letzten 3 Steuerjahre mit maximal EUR 200.000,- gefördert werden darf. Die 200.000-Euro-Grenze gilt für alle, dem Unternehmen gewährten de-minimis Förderungen, unabhängig von welcher Institution sie gewährt wurden.
Was wird gefördert?
Was wird nicht gefördert?
Projekte, die inhaltlich nicht dem Call zugrundeliegende Ausschreibung entsprechen
Vorhaben, bei denen mit den wesentlichen Durchführungsschritten bereits vor Einbringung der Förderung begonnen wurde Projekte, die routinemäßige Änderungen zum Inhalt haben
Projekte, die die Grundlagenforschung fokussieren
Projekte, deren Projektkosten den Betrag von EUR 1 Mio. überschreiten
Projekte, deren Einreicher ein großes Unternehmen ist
der Erwerb von Grundstücken und Immobilien
Wie lange ist die maximale Laufzeit eines Projekts?
Die maximale Laufzeit eines Projekts beträgt 3 Steuerjahre.
Wie funktioniert die Einreichung?
Die Antragstellung für die iP Förderung ist innerhalb der Ausschreibungsfrist der Calls möglich und erfolgt ausschließlich online über die Homepage: http://www.impulsprogramm.at/ Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt im Zuge eines 2-stufigen Verfahrens, dessen Gesamtdauer ca. 6 Monate beträgt.
Welche Kriterien gelten bei der Auswahl?
1) Basiskriterien (Einstiegsvoraussetzungen)
2) Beurteilungskriterien (Gewichtung)
Wer beurteilt die Einreichungen?
Die Auswahl und Beurteilung der eingereichten Projekte erfolgt durch eine international besetzte Expertenjury und ein Team der aws.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung der Prämie erfolgt in drei Teilbeträgen: