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Filmförderungen in Österreich


Österreischisches Filminstitut

 Anbieter Österreichisches Filminstitut
 Fördergegenstand

Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Herstellung, Vermarktung und Verbreitung von professionellen, abendfüllenden Kinofilmen nach dem Auswahl- und dem Erfolgsprinzip (Referenzfilmförderung), sowie Förderung der beruflichen Weiterbildung.

 Förderhöhe

Gefördert wird durch einen nicht rückzahlbaren bzw. erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschuss, wobei die Förderungsmittel des Filminstituts in der Regel bis zu 50% der Gesamtkosten abdecken dürfen.

 Förderungswerber

Der FörderungsempfängerIn muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (EU-Bürger sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt). Firmen müssen einen Sitz in Österreich nachweisen.
Das Vorhaben muss ohne Förderung durch das Filminstitut undurchführbar oder nur in unzureichendem Umfang durchführbar sein.
Das zu fördernde Vorhaben muss einen österreichischen Film oder eine österreichisch-ausländische Koproduktion betreffen.
Der FörderungswerberIn muss sich verpflichten, das Gleichbehandlungsgesetz zu beachten und den Anordnungen der Gleichbehandlungskommission nachzukommen.

 Nutzen

Unterstützung der Entstehung, Verbreitung und Vermarktung österreichischer Filme, die geeignet sind, sowohl entsprechende Publikumsakzeptanz als auch internationale Anerkennung zu erreichen.

 Weitere Infos

Österreichisches Filminstitut
Spittelberggasse 3 (Eingang Stiftgasse 6)
1070 Wien
Mag. Iris Zappe-Heller
Tel. +43-1-526 97 39 401
iris.zappe-heller@filminstitut.at
http://www.filminstitut.at/


Filmfonds Wien

 Anbieter Filmfonds Wien
 Fördergegenstand Herstellung von Filmen
 Förderhöhe

Die Förderungsintensität ist mit 50 Prozent der gesamten Realisierungs- bzw. Herstellungskosten, bei internationalen Gemeinschaftsproduktionen mit 50 Prozent des österreichischen Anteiles an den Herstellungskosten eines Projektes beschränkt.

 Förderungswerber Als AntragstellerIn kommen fachlich, das heißt künstlerisch und filmwirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene natürliche oder juristische Personen in Betracht, und zwar unabhängig von deren Wohnsitz bzw. Firmenstandort, solange dieser innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes liegt.
 Nutzen Die Stärkung und der Ausbau des Film- und Medienstandortes Wien, auch als Drehscheibe des internationalen Filmschaffens, und die damit verbundene Entwicklung von Kultur, Wirtschaft und Beschäftigung in einem europäischen Kontext und die damit verbundene regionale Entwicklung..
 Weitere Infos

Filmfonds Wien
Stiftgasse 6
1070 Wien
Tel. +43-1-526 50 88
office@filmfonds-wien.at
http://www.filmfonds-wien.at/



Filmförderung des Landes Niederösterreich

 Anbieter Filmförderung des Landes Niederösterreich
 Fördergegentand Das Land Niederösterreich unterstützt  Filmproduktionen, die einen sachlichen oder personellen Bezug zu Niederösterreich haben und/oder in Niederösterreich entstehen.
 Förderhöhe

Förderungen in immaterieller Form
Nicht nur Finanzierungsbeiträge helfen in der Realisierung von Projekten. Engagierte Beratung ist ein Service, der allen Kunstschaffenden angeboten wird und gerade in den Anfangsphasen eines Projektes wichtig ist. Diese bezieht sich vor allem auf rechtlich-kaufmännische Fragen (Wahl der Rechtsträgerschaft, Steuerliche Fragen, Kalkulationshilfe, Beratung in der Finanzierung, Standortfragen etc.) ohne die inhaltlichen zu vernachlässigen.

Förderungen in materieller Form
Die Abteilung Kunst und Kultur kann - bei Vorliegen aller Voraussetzungen - die Verwirklichung von künstlerischen, kulturellen und Bildungsprojekten mit einem Finanzierungsbeitrag oder Darlehen unterstützen.

Förderungswerber

Die um Förderung ansuchende Person trägt Verantwortung für die Richtigkeit der gegenüber der Abteilung Kunst und Kultur getätigten Angaben und verpflichtet sich zur Durchführung des Projekts, zur Einhaltung der geschätzten Kosten und zur widmungsgemäßen Verwendung der Förderung. Über die Verwendung der Förderung ist ein Nachweis zu erbringen. Durch Anbringen des Logos der Abteilung Kunst und Kultur sowie des Hinweises "Gefördert durch das Land Niederösterreich" auf geeigneten Medien ist auf den Finanzierungsbeitrag des Landes Niederösterreich hinzuweisen.
Die rechtlichen Grundlagen, die weitere Bedingungen für die Vergabe von Förderungen definieren, müssen bei Annahme einer materiellen Förderung vorbehaltlos akzeptiert werden.

 Nutzen Bedeutenden Beitrag zur Stärkung von Kultur und Bildung im Land Niederösterreich
 Weitere Infos

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kultur und Wissenschaft

Mag. Susanne Schuster, M.A., E-Mail: noe-film@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13110, Fax: 02742/9005-13029
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 2
http://www.noe.gv.at/Kultur-Freizeit/Kunst-Kultur/Film-und-Kinokultur/f_film.html



Touristische Filmförderung des Landes Oberösterreich

 Anbieter Touristische Filmförderung des Landes Oberösterreich
 Fördergegenstand Förderung der Produktions- bzw. Herstellkosten von TV-, Spiel- und Dokumentationsfilmen, sowie von TV-Serien.
 Förderhöhe

5-10 % der förderbaren Produktions- bzw. Herstellkosten.

 Förderungswerber

Gewerblicher ProduzentIn, der eine Betriebsstätte am Filmdrehort in Oberösterreich gründet.

 Nutzen

Wirtschaftlicher Regionaleffekt (Umwegrentabilität in der Region) 

 Weitere Infos

Mag. Walter Winetzhammer
Direktion Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel. +43-732-77 20-15128
wi.post@ooe.gv.at


Kulturelle Filmförderung des Landes Oberösterreich

 Anbieter Kulturelle Filmförderung des Landes Oberösterreich
 Fördergegenstand Projektentwicklungs-, Herstellungs- und Verwertungsförderung von Filmprojekten aus den Bereichen Experimental-, Dokumentar- und Spielfilm mit künstlerischem Schwerpunkt und Regionalbezug
 Förderhöhe

gemäß Empfehlung der OÖ Filmkommission.

 Förderungswerber

Als AntragstellerInnen kommen fachlich, das heißt künstlerisch ausreichend qualifizierte und erfahrene natürliche oder juristische Personen in einer dafür zulässigen Rechtsform (Filmographie etc.) in Betracht.

 Nutzen

Ziel ist die Förderung oberösterreichischer FilmemacherInnen  bzw. die Stärkung des Filmstandortes Oberösterreich.

 Weitere Infos

Mag. Eva-Maria Manner
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur
Institut für Kunst und Volkskultur
4021 Linz  •  Promenade 37
Tel. +43-732-77 20-154 85
Fax +43-732-77 20-117 86
E-Mail: eva.manner@ooe.gv.at
Büro: kd.post@ooe.gv.at
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/


CINESTYRIA Filmcommision and Fonds

 Anbieter CINESTYRIA Filmcommission and Fonds
 Fördergegenstand Film- und TV-Projekte mit internationaler Verwertung und touristischer Wertigkeit.
 Förderhöhe

max. 20% der Gesamtherstellkosten

 Förderungswerber Antragsberechtigt sind ausschließlich fachlich, künstlerisch, sowie filmwirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene FilmproduzentenInnen in einer dafür zulässigen Rechtsform (Nachweis durch Filmographie etc.), welche eine Film- oder TV-Produktion, bzw. ein den Richtlinien konformes Projekt durchführen. Wohnsitz bzw. Firmenstandort sind dabei nicht ausschlaggebend, solange diese innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes liegen.
 Nutzen Ziel ist die Förderung, die Stärkung und Präsentation des Filmstandortes Steiermark als Standort für regionale, nationale und internationale Film- und TV-Produktionen mit filmwirtschaftlicher Relevanz.
 Weitere Infos

CINESTYRIA Filmcommission and Fonds
St. Peter Hauptstraße 243
8042 Graz
Tel. +43-316-4003 54
office@cinestyria.com
http://www.cinestyria.com/450_de/news.asp?type=1&menurt=19141&menuid=19141&pid=7632


Cine Tirol

 Anbieter Cine Tirol
 Fördergegenstand

Herstellung von Filmen. 

 Förderhöhe

Für ausgewählte Filmprojekte im Sinn eines nicht rückzahlbaren Produktionskostenzuschusses, durch den bis zu 50% der in Tirol getätigten und anrechenbaren Ausgaben rückerstattet werden können. Hauptkriterien für einen möglichen Produktionskostenzuschuss sind der wirtschaftliche Tirol-Effekt bzw. der inhaltliche Tirol-Bezug.

 Förderungswerber HerstellerIn des zu finanzierenden Films.
 Nutzen Tirol mit Hilfe von verschiedenen Anreizimpulsen zu einem attraktiven Film- und Fernsehproduktionsstandort zu machen.
 Weitere Infos

Tirol Werbung GmbH
Cine Tirol Film Commission
Maria-Theresien-Str. 55
A-6010 Innsbruck
Tel.+43-512.5320-182
Fax. +43-512-5320-200
cinetirol@tirolwerbung.at
http://www.cinetirol.com/


Filmförderung des Landes Salzburg

 Anbieter Land Salzburg
 Fördergegenstand Förderung des Landes Salzburg für kommerzielle Filmproduktionen.
 Förderhöhe

Die Herstellungsförderung besteht in der Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Bei der Festsetzung der Zuschusshöhe sind die von anderen Institutionen für dasselbe Filmprojekt zur Verfügung gestellten Fördermittel ebenso zu berücksichtigen wie die Verfügbarkeit von Landesfördermitteln im Rahmen des jährlichen Filmförderungsbudgets.

 Förderungswerber Als FörderungswerberIb werden DrehbuchautorInnen und FilmproduzentenInnen in der Rechtsform von physischen bzw. juristischen Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechts anerkannt, die eine Film- bzw. TV-Produktion im Land Salzburg mit nachhaltigem internationalem Image- und Werbeeffekt für die Stadt bzw. das Land Salzburg und einem gesamt- bzw. filmwirtschaftlichen Effekt durchführen.
 Nutzen Die Förderung des Landes Salzburg für kommerzielle Filmproduktionen will einen Impuls für nationale wie internationale Film- und TV-Produzenten setzen, Land und Stadt Salzburg noch intensiver als bisher als traditionell bewährten Filmstandort zu nutzen. Ziele sind, durch die Film- und Fernsehproduktionen sowohl einen möglichst hohen gesamtwirtschaftlichen Nutzen für Salzburg zu erreichen, als auch im speziellen für die heimische Filmbranche. Internationale, nationale und insbesondere Salzburger Filmproduzenten, Regisseure, Drehbuchautoren und andere Filmschaffende profitieren von den traditionellen und attraktiven Filmstandorten in Stadt und Land Salzburg.
 Weitere Infos

StandortAgentur Salzburg GmbH
Südtiroler Platz 11
A-5020 Salzburg
Tel. +43-662-45 13 27 0
Fax. +43-662-45 13 27 11
Edith Urban
e.urban@salzburgagentur.at
http://www.salzburgagentur.at/C1256D7B005829AE/index_de.html


ORF Film/Fernseh-Abkommen

 Anbieter ORF Film/Fernseh-Abkommen
 Fördergegenstand

Herstellung österreichischer Kinofilme, die den Voraussetzungen des Filmförderungsgesetzes und des Rundfunkgesetzes entsprechen. Voraussetzung für eine Mitfinanzierung aus Abkommensmitteln ist eine Förderzusage des Österreichischen Filminstituts bzw. im Rahmen der „Innovations- und Nachwuchsfinanzierung“ einer anderen öffentlichen Filmförderstelle.

 Förderhöhe

In der Regel der Finanzierung des Primärförderers entsprechend.

 Förderungswerber

HerstellerIn des zu finanzierenden Films.

 Nutzen

Förderung der Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen.

 Weitere Infos

Österreichisches Filminstitut
Spittelberggasse 3 (Eingang Stiftgasse 6)
1070 Wien
Mag. Iris Zappe-Heller
Tel. +43-1-526 97 39 401
iris.zappe-heller@filminstitut.at
www.filminstitut.at/de/menu97/


Fernsehfonds Austria

 Anbieter Fernsehfonds Austria
 Fördergegenstand Herstellung von Fernsehfilmen, -serien und –dokumentationen mit einer Mindestlänge von 23 Minuten. Die Förderung kann nur für Produktionen gewährt werden, die nach überprüfbaren nationalen Kriterien einen kulturellen Inhalt haben.
 Förderhöhe

Förderbare Kosten im Sinne dieser Richtlinien sind die Gesamtherstellungskosten (GHK) exklusive Umsatzsteuer (abzugsfähige Vorsteuer). Die Gesamtherstellungskosten setzen sich zusammen aus den Netto-Fertigungskosten (NFK), den Fertigungsgemeinkosten (FGK) und dem kalkulierten Gewinn.

 Förderungswerber Als FörderungswerberIn kommen fachlich, das heißt künstlerisch und filmwirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene natürliche oder juristische Personen mit einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Österreich in Betracht, und zwar unabhängig von deren Wohnsitz bzw. Firmenstandort, solange dieser innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes liegt und solange gewährleistet ist, dass der Förderungswerber nachhaltig Kulturgüter mit österreichischer Prägung herstellt.
 Nutzen Steigerung der Qualität der Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der österreichischen Filmwirtschaft.
 Weitere Infos

fernsehfonds@rtr.at
http://www.fernsehfonds.at/



FISA Filmstandort-Austria

 Anbieter Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)
 Fördergegenstand

„Filmstandort Austria“ (FISA) richtet sich an österreichische Kinoproduktionen und ist eine Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

 Förderhöhe

Die Förderung nach dieser Richtlinie beträgt maximal 25 Prozent der förderungsfähigen Herstellungskosten, jedoch höchstens 15 Prozent der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel – im Jahr 2010 sind das voraussichtlich 750.000 Euro. Diese sind mit Förderungsmitteln anderer Förderungsinstitutionen oder Gebietskörperschaften kumulierbar. So ist eine Förderung nach diesen Richtlinien auch dann möglich, wenn das gegenständliche Vorhaben bereits von anderer Seite aus Bundesmitteln oder Landesmitteln gefördert wird (Mehrfachförderung), sofern diese nicht nach den anderen Richtlinien ausgeschlossen ist. Die maximal zulässigen EU-beihilfenrechtlichen Intensitäten sind dabei zu beachten.

Neben der Förderung des Bundes durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Jugend und Familie und das Österreichische Filminstitut haben die meisten Bundesländer zusätzliche länderspezifische Filmförderprogramme aufgelegt. Sie sind mit dieser Fördermaßnahme kombinierbar. Um eine Förderung durch ein Bundesland zu erhalten, wird in der Regel ein bestimmter Regionaleffekt für das entsprechende Bundesland bei der Herstellung des Films vorausgesetzt.

 Förderungswerber

Nur der Hersteller des Films kann einen Antrag auf Förderung stellen. Um sich als Hersteller zu qualifizieren, müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Als Antragsteller kommen fachlich, das heißt künstlerisch und filmwirtschaftlich ausrei-chend qualifizierte und erfahrene juristische oder natürliche Personen in Betracht. Die fachlichen Voraussetzungen des Förderungswerbers werden unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Art des zu fördernden Vorhabens beurteilt.
  • Der Antragsteller ist für die Herstellung des Films bis zur Lieferung des fertiggestellten Films verantwortlich. Er hat sich dabei aktiv und inhaltlich in die Herstellung des Films einzubringen und die Herstellung organisatorisch und wirtschaftlich zu verantworten. Bei einer Koproduktion muss der Antragsteller zumindest eine inhaltliche Mitverantwortung tragen und aktiv an der Filmherstellung teilnehmen.
  • Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz oder seinen Geschäftssitz in Österreich haben. Sofern sein Wohnsitz oder Geschäftssitz in einem EU oder EWR-Staat gelegen ist, muss er zumindest eine Niederlassung oder eine allein zum Zweck der Herstellung des zu för-dernden Vorhabens gegründeten Gesellschaft in Österreich haben. Letztere muss spätes-tens vor Auszahlung der Förderung errichtet worden sein.
  • Der Antragsteller muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung zumindest einen programmfüllenden Kinofilm in Österreich oder einem anderen EWR-Staat herge-stellt und mit mindestens zehn (Spielfilm) bzw. fünf (Erstlingswerk) oder zwei Kopien (Dokumentarfilm) kommerziell ausgewertet haben.
 Nutzen

Nachhaltige Impulse für den Filmproduktionsstandort Österreich. Die Verbesserung der Filmfinanzierung für österreichische Produktionsunternehmen ermöglicht es, die künstlerischen Spielräume zu erweitern.

 Weitere Infos

austria wirtschaftsservice
Filmstandort AustriaUngargasse 37
1030 Wien
Austria
www.awsg.at 
http://www.filmstandort-austria.at/