Österreischisches Filminstitut
| Anbieter | Österreichisches Filminstitut |
| Fördergegenstand |
Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Herstellung, Vermarktung und Verbreitung von professionellen, abendfüllenden Kinofilmen nach dem Auswahl- und dem Erfolgsprinzip (Referenzfilmförderung), sowie Förderung der beruflichen Weiterbildung. |
| Förderhöhe |
Gefördert wird durch einen nicht rückzahlbaren bzw. erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschuss, wobei die Förderungsmittel des Filminstituts in der Regel bis zu 50% der Gesamtkosten abdecken dürfen. |
| Förderungswerber |
Der FörderungsempfängerIn muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (EU-Bürger sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt). Firmen müssen einen Sitz in Österreich nachweisen. |
| Nutzen |
Unterstützung der Entstehung, Verbreitung und Vermarktung österreichischer Filme, die geeignet sind, sowohl entsprechende Publikumsakzeptanz als auch internationale Anerkennung zu erreichen. |
| Weitere Infos |
Österreichisches Filminstitut |
| Anbieter | Filmfonds Wien |
| Fördergegenstand | Herstellung von Filmen |
| Förderhöhe |
Die Förderungsintensität ist mit 50 Prozent der gesamten Realisierungs- bzw. Herstellungskosten, bei internationalen Gemeinschaftsproduktionen mit 50 Prozent des österreichischen Anteiles an den Herstellungskosten eines Projektes beschränkt. |
| Förderungswerber | Als AntragstellerIn kommen fachlich, das heißt künstlerisch und filmwirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene natürliche oder juristische Personen in Betracht, und zwar unabhängig von deren Wohnsitz bzw. Firmenstandort, solange dieser innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes liegt. |
| Nutzen | Die Stärkung und der Ausbau des Film- und Medienstandortes Wien, auch als Drehscheibe des internationalen Filmschaffens, und die damit verbundene Entwicklung von Kultur, Wirtschaft und Beschäftigung in einem europäischen Kontext und die damit verbundene regionale Entwicklung.. |
| Weitere Infos |
Filmfonds Wien |
| Anbieter | Filmförderung des Landes Niederösterreich |
| Fördergegentand | Das Land Niederösterreich unterstützt Filmproduktionen, die einen sachlichen oder personellen Bezug zu Niederösterreich haben und/oder in Niederösterreich entstehen. |
| Förderhöhe |
Förderungen in immaterieller Form |
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Förderungswerber |
Die um Förderung ansuchende Person trägt Verantwortung für die Richtigkeit der gegenüber der Abteilung Kunst und Kultur getätigten Angaben und verpflichtet sich zur Durchführung des Projekts, zur Einhaltung der geschätzten Kosten und zur widmungsgemäßen Verwendung der Förderung. Über die Verwendung der Förderung ist ein Nachweis zu erbringen. Durch Anbringen des Logos der Abteilung Kunst und Kultur sowie des Hinweises "Gefördert durch das Land Niederösterreich" auf geeigneten Medien ist auf den Finanzierungsbeitrag des Landes Niederösterreich hinzuweisen. |
| Nutzen | Bedeutenden Beitrag zur Stärkung von Kultur und Bildung im Land Niederösterreich |
| Weitere Infos |
Amt der NÖ Landesregierung Mag. Susanne Schuster, M.A., E-Mail: noe-film@noel.gv.at |
| Anbieter | Touristische Filmförderung des Landes Oberösterreich |
| Fördergegenstand | Förderung der Produktions- bzw. Herstellkosten von TV-, Spiel- und Dokumentationsfilmen, sowie von TV-Serien. |
| Förderhöhe |
5-10 % der förderbaren Produktions- bzw. Herstellkosten. |
| Förderungswerber |
Gewerblicher ProduzentIn, der eine Betriebsstätte am Filmdrehort in Oberösterreich gründet. |
| Nutzen |
Wirtschaftlicher Regionaleffekt (Umwegrentabilität in der Region) |
| Weitere Infos |
Mag. Walter Winetzhammer |
| Anbieter | Kulturelle Filmförderung des Landes Oberösterreich |
| Fördergegenstand | Projektentwicklungs-, Herstellungs- und Verwertungsförderung von Filmprojekten aus den Bereichen Experimental-, Dokumentar- und Spielfilm mit künstlerischem Schwerpunkt und Regionalbezug |
| Förderhöhe |
gemäß Empfehlung der OÖ Filmkommission. |
| Förderungswerber |
Als AntragstellerInnen kommen fachlich, das heißt künstlerisch ausreichend qualifizierte und erfahrene natürliche oder juristische Personen in einer dafür zulässigen Rechtsform (Filmographie etc.) in Betracht. |
| Nutzen |
Ziel ist die Förderung oberösterreichischer FilmemacherInnen bzw. die Stärkung des Filmstandortes Oberösterreich. |
| Weitere Infos |
Mag. Eva-Maria Manner |
CINESTYRIA Filmcommision and Fonds
| Anbieter | CINESTYRIA Filmcommission and Fonds |
| Fördergegenstand | Film- und TV-Projekte mit internationaler Verwertung und touristischer Wertigkeit. |
| Förderhöhe |
max. 20% der Gesamtherstellkosten |
| Förderungswerber | Antragsberechtigt sind ausschließlich fachlich, künstlerisch, sowie filmwirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene FilmproduzentenInnen in einer dafür zulässigen Rechtsform (Nachweis durch Filmographie etc.), welche eine Film- oder TV-Produktion, bzw. ein den Richtlinien konformes Projekt durchführen. Wohnsitz bzw. Firmenstandort sind dabei nicht ausschlaggebend, solange diese innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes liegen. |
| Nutzen | Ziel ist die Förderung, die Stärkung und Präsentation des Filmstandortes Steiermark als Standort für regionale, nationale und internationale Film- und TV-Produktionen mit filmwirtschaftlicher Relevanz. |
| Weitere Infos |
CINESTYRIA Filmcommission and Fonds |
| Anbieter | Cine Tirol |
| Fördergegenstand |
Herstellung von Filmen. |
| Förderhöhe |
Für ausgewählte Filmprojekte im Sinn eines nicht rückzahlbaren Produktionskostenzuschusses, durch den bis zu 50% der in Tirol getätigten und anrechenbaren Ausgaben rückerstattet werden können. Hauptkriterien für einen möglichen Produktionskostenzuschuss sind der wirtschaftliche Tirol-Effekt bzw. der inhaltliche Tirol-Bezug. |
| Förderungswerber | HerstellerIn des zu finanzierenden Films. |
| Nutzen | Tirol mit Hilfe von verschiedenen Anreizimpulsen zu einem attraktiven Film- und Fernsehproduktionsstandort zu machen. |
| Weitere Infos |
Tirol Werbung GmbH |
| Anbieter | Land Salzburg |
| Fördergegenstand | Förderung des Landes Salzburg für kommerzielle Filmproduktionen. |
| Förderhöhe |
Die Herstellungsförderung besteht in der Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Bei der Festsetzung der Zuschusshöhe sind die von anderen Institutionen für dasselbe Filmprojekt zur Verfügung gestellten Fördermittel ebenso zu berücksichtigen wie die Verfügbarkeit von Landesfördermitteln im Rahmen des jährlichen Filmförderungsbudgets. |
| Förderungswerber | Als FörderungswerberIb werden DrehbuchautorInnen und FilmproduzentenInnen in der Rechtsform von physischen bzw. juristischen Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechts anerkannt, die eine Film- bzw. TV-Produktion im Land Salzburg mit nachhaltigem internationalem Image- und Werbeeffekt für die Stadt bzw. das Land Salzburg und einem gesamt- bzw. filmwirtschaftlichen Effekt durchführen. |
| Nutzen | Die Förderung des Landes Salzburg für kommerzielle Filmproduktionen will einen Impuls für nationale wie internationale Film- und TV-Produzenten setzen, Land und Stadt Salzburg noch intensiver als bisher als traditionell bewährten Filmstandort zu nutzen. Ziele sind, durch die Film- und Fernsehproduktionen sowohl einen möglichst hohen gesamtwirtschaftlichen Nutzen für Salzburg zu erreichen, als auch im speziellen für die heimische Filmbranche. Internationale, nationale und insbesondere Salzburger Filmproduzenten, Regisseure, Drehbuchautoren und andere Filmschaffende profitieren von den traditionellen und attraktiven Filmstandorten in Stadt und Land Salzburg. |
| Weitere Infos |
StandortAgentur Salzburg GmbH |
| Anbieter | ORF Film/Fernseh-Abkommen |
| Fördergegenstand |
Herstellung österreichischer Kinofilme, die den Voraussetzungen des Filmförderungsgesetzes und des Rundfunkgesetzes entsprechen. Voraussetzung für eine Mitfinanzierung aus Abkommensmitteln ist eine Förderzusage des Österreichischen Filminstituts bzw. im Rahmen der „Innovations- und Nachwuchsfinanzierung“ einer anderen öffentlichen Filmförderstelle. |
| Förderhöhe |
In der Regel der Finanzierung des Primärförderers entsprechend. |
| Förderungswerber |
HerstellerIn des zu finanzierenden Films. |
| Nutzen |
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen. |
| Weitere Infos |
Österreichisches Filminstitut |
| Anbieter | Fernsehfonds Austria |
| Fördergegenstand | Herstellung von Fernsehfilmen, -serien und –dokumentationen mit einer Mindestlänge von 23 Minuten. Die Förderung kann nur für Produktionen gewährt werden, die nach überprüfbaren nationalen Kriterien einen kulturellen Inhalt haben. |
| Förderhöhe |
Förderbare Kosten im Sinne dieser Richtlinien sind die Gesamtherstellungskosten (GHK) exklusive Umsatzsteuer (abzugsfähige Vorsteuer). Die Gesamtherstellungskosten setzen sich zusammen aus den Netto-Fertigungskosten (NFK), den Fertigungsgemeinkosten (FGK) und dem kalkulierten Gewinn. |
| Förderungswerber | Als FörderungswerberIn kommen fachlich, das heißt künstlerisch und filmwirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene natürliche oder juristische Personen mit einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Österreich in Betracht, und zwar unabhängig von deren Wohnsitz bzw. Firmenstandort, solange dieser innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes liegt und solange gewährleistet ist, dass der Förderungswerber nachhaltig Kulturgüter mit österreichischer Prägung herstellt. |
| Nutzen | Steigerung der Qualität der Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der österreichischen Filmwirtschaft. |
| Weitere Infos |